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   BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90   

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https://dejure.org/1990,4282
BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90 (https://dejure.org/1990,4282)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90 (https://dejure.org/1990,4282)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - RReg. 4 St 105/90 (https://dejure.org/1990,4282)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urteil; Erörterung; Tatrichter; Strafaussetzung; Bewährung; Verstoß; Besonders schwerer Fall; Betäubungsmittel ; Regelbeispiel; Abwägung; Vermutung; Gewerbsmäßig; Straferschwerend; Strafschärfend

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90
    Gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt, wer die Absicht hat, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu erschließen (BGH StV 1983, 281/282; Körner § 29 BtMG Rn. 747).
  • BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83

    Keine Anwendung eines erhöhten Strafrahmens bei Erfüllung eines Regelbeispiels -

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90
    die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (BGH StV 1981, 278; BGH StV 1982, 221, 225 und 261; BGH StV 1983, 460 ; BGH StV 1985, 147 und 323; Körner Betäubungsmittelgesetz 3. Auflage § 29 Rn. 741, 745, 778 mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung des Senats, zum Beispiel Beschluß vom 6.4.1989 RReg. 4 St 31/89).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90
    Ferner kann auch zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden, daß es sich bei den von ihm gekauften Betäubungsmitteln im wesentlichen um Haschisch, eine sogenannte weiche Droge, handelt (BGH StV 1983, 201 /202; BGH StV 1987, 203 ; BayObLGSt 1988, 62/69).
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84

    Regelbeispielcharakter der Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Nr. 4

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90
    die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (BGH StV 1981, 278; BGH StV 1982, 221, 225 und 261; BGH StV 1983, 460 ; BGH StV 1985, 147 und 323; Körner Betäubungsmittelgesetz 3. Auflage § 29 Rn. 741, 745, 778 mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung des Senats, zum Beispiel Beschluß vom 6.4.1989 RReg. 4 St 31/89).
  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90
    die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (BGH StV 1981, 278; BGH StV 1982, 221, 225 und 261; BGH StV 1983, 460 ; BGH StV 1985, 147 und 323; Körner Betäubungsmittelgesetz 3. Auflage § 29 Rn. 741, 745, 778 mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung des Senats, zum Beispiel Beschluß vom 6.4.1989 RReg. 4 St 31/89).
  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 163/83

    Aufhebung eines Urteils aufgrund Feststellungslücken zur inneren Tatseite bei

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90
    Es reicht daher nicht aus, daß der Täter die absolute Menge des Betäubungsmittels einschließlich von dessen nicht wirksamen Bestandteilen kennt; sein Vorsatz muß sich vielmehr auf die Qualität, d. h. den Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels beziehen (BGH StV 1983, 332 für den Fall des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ).
  • BGH, 19.03.1974 - 5 StR 12/74

    Zulässigkeit der Revision im Jugendstrafverfahren bei Rücknahme einer Berufung

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90
    Insbesondere konnte der Angeklagte vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist von der zunächst eingelegten Berufung zur Revision übergehen (BGHSt 25, 321/324; BayObLGSt 1971, 72/74).
  • BGH, 20.03.1981 - 2 StR 107/81

    Fehlende Berücksichtigung aller wesentlichen tatbezogenen und täterbezogenen

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90
    die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (BGH StV 1981, 278; BGH StV 1982, 221, 225 und 261; BGH StV 1983, 460 ; BGH StV 1985, 147 und 323; Körner Betäubungsmittelgesetz 3. Auflage § 29 Rn. 741, 745, 778 mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung des Senats, zum Beispiel Beschluß vom 6.4.1989 RReg. 4 St 31/89).
  • BayObLG, 05.05.1971 - RReg. 1 St 46/71

    Revision nach vorheriger Rücknahme eines nicht eindeutig bezeichneten

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90
    Insbesondere konnte der Angeklagte vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist von der zunächst eingelegten Berufung zur Revision übergehen (BGHSt 25, 321/324; BayObLGSt 1971, 72/74).
  • BayObLG, 20.09.1990 - RReg. 4 St 113/90

    Regelbeispiel; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; dolus eventualis

    Es reicht daher nicht aus, daß der Täter die absolute Menge des Betäubungsmittels einschließlich von dessen nicht wirksamen Bestandteilen, Verunreinigungen und Beimengungen kennt; sein zumindest bedingter Vorsatz muß sich vielmehr auch auf die Qualität, d.h. den Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels beziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 30.5.1990 - 4 St 105/90).
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